Mehr Klimaschutz und weniger Emissionen
- das ist das Ziel der EED –
Damit verbunden ist eine Novellierung der Heizkostenverordnung.
Die Richtlinie definiert eine Anforderung an die Fernablesbarkeit von Zählern und Heizkostenverteilern für die Wärme-, Kälte- und Trinkwasserversorgung. Als "fernablesbar" gelten Lösungen, bei denen kein Zugang zu den einzelnen Wohnungen erforderlich ist.
MieterInnen sollen zu einem bewussteren Umgang mit Heizenergie und Wasser animiert werden; dabei helfen sollen regelmäßige Informationen im Rahmen der sog. unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI).
Gerne beraten wir Sie zum Thema „Ausstattung der Liegenschaft mit Funksystemen“ und dem in diesem Zusammenhang benötigten Gateway.
Wir sind ein familiengeführtes, regionales, modernes Dienstleistungsunternehmen und stehen für zuverlässigen Service, persönliche Betreuung und Lösungen, die den Alltag rund um Immobilien einfacher machen.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Erstellung von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen sowie der professionellen Ausstattung von Liegenschaften mit Messgeräten und Rauchwarnmeldern.
Auch darüber hinaus sind wir für unsere Kunden da. Unser Leistungsspektrum umfasst die Durchführung von Legionellenuntersuchungen gemäß der Trinkwasserverordnung ebenso wie die Erstellung von Energieausweisen. So erhalten Sie viele wichtige Dienstleistungen rund um Ihre Immobilie bequem aus einer Hand.
Unser Hauptsitz befindet sich in Westhausen im Ostalbkreis. Durch unsere Zweigstelle in Hilzingen sind wir auch im Landkreis Konstanz vertreten.
Als Mitgliedsunternehmen des DEUMESS e. V., einem Verband mittelständischer Messdienstunternehmen in Deutschland, legen wir großen Wert auf Qualität und fachliche Kompetenz bei der Abrechnung von Wasser und Wärme.
Regelmäßige Weiterbildungen und der aktive Austausch innerhalb des Branchennetzwerks sorgen dafür, dass unser Wissen immer auf dem neuesten Stand bleibt. Dieses Know-how setzen wir direkt für unsere Kunden ein – mit kompetenter Beratung, zuverlässigen Abläufen und praxisgerechten Lösungen.
Unser Einzugsgebiet umfasst die gesamte Schwäbische Alb sowie Teile des Großraums Stuttgart. Durch unseren Standort in Hilzingen sind wir außerdem im Landkreis Konstanz und in der umliegenden Region für Sie vor Ort.
Sie haben ein Objekt außerhalb unseres bisherigen Einzugsgebiets? Sprechen Sie uns gerne an – auch größere Entfernungen sind nach individueller Abstimmung möglich.
Wir bieten für jeden Einsatzbereich geeignete, präzise Messgeräte samt Funksystemen zur Verbrauchserfassung an.
Hierbei setzen wir auf namhafte Hersteller, wodurch eine hohe Qualität, Akzeptanz und Rechtssicherheit der verarbeiteten Daten in der Abrechnung sichergestellt werden soll.
Für Sie als Eigentümer entsteht durch die Ausrüstung Ihrer Immobilie mit Messgeräten keine finanzielle Belastung.
Wir bieten Miet- und Wartungsverträge. Kosten hierfür sind gemäß der Heizkostenverordnung auf die Nutzer umlagefähig. Wir beraten Sie gerne und erstellen eine Bedarfsaufstellung sowie ein entsprechendes Angebot.
Machen Sie sich nicht angreifbar – Rechtssicherheit fängt bei den eingesetzten Messgeräten zur Verbrauchserfassung an; auch im Hinblick auf die 2018 novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) sowie das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder funktionieren ähnlich wie ein Frühwarnsystem, das heißt: Schon unmittelbar im Entstehen eines Brandherdes in der Wohnung, greift der Schutz des Rauchmelders.
Kohlenmonoxidmelder
Kohlenmonoxid entsteht bei unvollständiger Verbrennung kohlenstoffhaltiger Materialien wie Gas, Öl, Holz usw. Kohlenmonoxidmelder kontrollieren den CO-Gehalt der Umgebungsluft und warnen zuverlässig, sobald Gefahr droht.
Jährlich werden in den Liegenschaften Ablesungen der Verbrauchsdaten durch unser Außendienstteam vorgenommen.
Die notwendigen Unterlagen, die von Seiten der Hausverwaltung oder des Eigentümers einzusenden sind, können sowohl klassisch in Papierform eingesendet als auch bequem über unser „Online Service“-Modul digital hochgeladen werden.
Die Daten werden dann von uns sorgfältig geprüft und verarbeitet, um entsprechend den Vorgaben der Heizkostenverordnung hieraus eine nachvollziehbare und rechtssichere Heiz- und Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Danach werden sowohl Gesamtabrechnungen, als auch Einzelabrechnungen für die jeweiligen Nutzer zur Verfügung gestellt.
Trinkwasser unterliegt in Deutschland strengen Kontrollen. Die Trinkwasserverordnung – TrinkwV regelt in diesem Zusammenhang u. A. die Vorschriften zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen.
Unsere Mitarbeiter sind durch entsprechende Zertifizierungen zur Abnahme der Wasserproben befähigt.
Gemeinsam mit einem kooperierenden, zugelassenen Labor bieten wir Ihnen einen umfassenden Service zur Erfüllung der Vorschriften der Trinkwasserverordnung.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll.
Die Ausstellung und Bereithaltung von verbrauchsorientierten Energieausweisen wurde mit der Energiesparverordnung 2007 zur Pflicht.
Alle neu zu erstellenden verbrauchsorientierten Energieausweise müssen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechen.
Wir erledigen die Erstellung des von Ihnen benötigten verbrauchsorientierten Energieausweises in Kooperation mit einem zuverlässigen Anbieter innerhalb 3-4 Tagen.
Online-Tool für Hausverwaltungen/Eigentümer
Sollten Sie noch keinen Zugang haben, treten Sie gerne mit uns in Kontakt, wir richten Ihnen einen Account ein.
Nutzer-/Mieterwechsel
Gerne lassen wir Ihnen ein vorbereitetes Formular mit den abzulesenden Geräten für die jeweilige Wohnung zukommen. Nehmen Sie einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf. Dieser Service ist selbstverständlich kostenlos.
Sollten Sie eine Zwischenablesung durch einen unserer Mitarbeiter wünschen, bieten wir Ihnen auch dies (kostenpflichtig) an. Die Preise richten sich nach unserer aktuellen Preisliste. Wir bitten um Kontaktaufnahme per Email.